Teilnahmebedingungen 25. Fichkona 2024


Bedingung zur Teilnahme ist, dass der Teilnehmer einwilligt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum selbst zu tragen, die sich aus der Durchführung des Radmarathons ergeben und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die den Wettbewerb durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.
Sofern die Veranstalter, Ausrichter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft, sind Ansprüche der Teilnehmer wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie wegen Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

Veranstalter, Ausrichter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten. Leicht fahrlässiges Verhalten begründet nur eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie der Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren.

Jeder Teilnehmer erklärt mit dem Abschicken des Online-Formulars zur Anmeldung, dass er die Ausschreibung, Regeln, Vorschriften und Bedingungen gelesen hat, akzeptiert und er gegen Unfälle ausreichend versichert ist und auf eigenes Risiko teilnimmt. Mit dem Abschicken des Online-Formulars zur Anmeldung wird weiter erklärt, dass jedem Teilnehmer bekannt ist, dass die Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet und die StVO strikt zu beachten ist.

Jeder Teilnehmer willigt gegenüber dem Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt in die Veröffentlichung von Bildmaterial aus dem Wettbewerb, auch soweit er selbst abgebildet ist, ohne Vergütungsanspruch ein.

Änderungen der Ausschreibung, des Reglements und der Strecke behält sich die Organisation vor.
Es besteht Helmpflicht für den Radmarathon. Für die Nachtstunden ist funktionsfähige Beleuchtung (Front- und Rücklicht) Pflicht! Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine elterliche Einverständniserklärung.

Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Veranstalter und Ausrichter nicht zu vertreten haben, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Auslagen, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.